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Online-Auktionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

Kapow Auktioner A/S – Stand: 2. April 2025

1. Anwendungsbereich und Definitionen
Diese Handelsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“ genannt) gelten für jeden Verkauf und jeden Kauf über die Online-Auktionsplattform www.kapow.eu (nachfolgend „Auktionsplattform“ genannt) und können nur durch eine schriftliche Zustimmung von Kapow Auktioner A/S, dem Betreiber und Eigentümer von www.kapow.eu, abgewichen werden.
Als „Verkäufer“ gilt derjenige, der einen Artikel über die Auktionsplattform zum Verkauf anbietet, und als „Käufer“ gilt derjenige, der auf ein Auktionsobjekt bietet bzw. dieses kauft. Das „Auktionsobjekt“ ist die Maschine/Ware, die über die Auktionsplattform zum Verkauf angeboten wird.
Als „Unternehmen“ gilt das Unternehmen, das sich als Käufer oder Verkäufer auf der Auktionsplattform registriert.
Vertragspartner bei einem Verkauf über die Auktionsplattform sind ausschließlich Verkäufer und Käufer. Die Auktionsplattform fungiert lediglich als Vermittler der Transaktion.
Käufer eines Artikels über die Auktionsplattform müssen gewerbliche Kunden sein, da keine Verkäufe an oder zwischen Verbrauchern vermittelt werden.

2. Registrierung und Sicherheit
Um als Käufer oder Verkäufer über die Auktionsplattform tätig werden zu können, muss sich das Unternehmen registrieren und ein Konto erstellen. Wenn Sie das Unternehmen als Nutzer erstellen, müssen Sie als Vertreter des Unternehmens volljährig sein und die Unternehmensdaten, einschließlich Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Firmenname, Adresse, Telefonnummer sowie eine E-Mail-Adresse angeben. Der Vertreter des Unternehmens ist allein dafür verantwortlich, dass die gemachten Angaben korrekt sind.
Zusätzliche Angaben können gemäß geltendem Recht erforderlich sein.
Als Verkäufer wird der Unternehmensvertreter von der Auktionsplattform kontaktiert, um die Unternehmensangaben vor der Aktivierung des Kontos zu verifizieren. Zudem erhält das Unternehmen eine E-Mail zur Bestätigung der angegebenen E-Mail-Adresse.
Als Käufer ist der Unternehmensvertreter dafür verantwortlich, dass alle Angaben korrekt und mit diesen Bedingungen konform sind. Sollten falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden und es kommt dennoch zu einem Handel über die Plattform, gilt dies als Vertragsverletzung, die zu Schadensersatzpflichten führen kann.
Ziel der Registrierungspflicht ist es, größtmögliche Sicherheit für Zahlung und Abholung des Auktionsobjekts zu gewährleisten. Zudem müssen wir in der Lage sein, mit unseren Nutzern zu kommunizieren, wenn ein Geschäft dies erfordert.
Die Registrierung ist kostenlos und das Unternehmen ist nicht an eine Mitgliedschaft gebunden.
Nach der Erstellung und Registrierung kann das Unternehmen die Auktionsfunktionen der Plattform nutzen.
Sollte das Unternehmen sein Konto löschen wollen, ist dies jederzeit möglich.
Als Käufer kann das Konto direkt über die Auktionsplattform gelöscht werden.
Möchte das Unternehmen als Verkäufer sein Konto löschen, ist eine E-Mail an [email protected] erforderlich.

3. Gewährleistung und Haftung
Das Auktionsobjekt ist frei von Rechten Dritter und unbelastet.
Der Verkäufer trägt die volle Verantwortung dafür, dass das Auktionsobjekt frei von Rechten Dritter und unbelastet ist.
Der Verkäufer ist verpflichtet, das Auktionsobjekt bis zur Übergabe an den Auktionskäufer ordnungsgemäß zu versichern.
Als Käufer hat das Unternehmen 14 Tage Zeit, um das Auktionsobjekt abzuholen, sofern in der Abholbestätigung nichts anderes angegeben ist.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen:
• nach 14 Tagen oder
• am angegebenen Abholtag oder
• nach Unterzeichnung der Abholbestätigung.
Wird die Abholbestätigung von einem Spediteur oder einem anderen Abholer unterzeichnet, gilt diese Unterschrift ebenfalls als Anerkennung, dass das Auktionsobjekt dem beschriebenen Zustand entspricht. Dies bedeutet, dass die Gewährleistung entfällt.
Der Verkauf erfolgt im Rahmen eines gewerblichen kaufs, unter Ausschluss der Gewährleistung, wie besichtigt und beschrieben gemäß § 48 des dänischen Kaufgesetzes (Købeloven).

Købelovens § 48 (Dänisches Kaufgesetz)
Erfolgt der Verkauf im Rahmen einer Auktion, kann sich der Käufer nicht darauf berufen, dass der Gegenstand mangelhaft ist, es sei denn, der Gegenstand entspricht nicht der Bezeichnung, unter der er verkauft wurde, oder der Verkäufer hat arglistig gehandelt. Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn ein Händler seine Waren bei einer Auktion verkauft.

Unter Bezugnahme auf § 48 Købeloven (des dänischen Kaufgesetzes) kann sich das Unternehmen nicht darauf berufen, dass das Auktionsobjekt mangelhaft ist, es sei denn, der Verkäufer hat arglistig gehandelt oder das Objekt entspricht nicht der fotografischen Dokumentation bzw. der Beschreibung, unter der es verkauft wurde.
Alle Auktionsobjekte werden im vorhandenen Zustand verkauft, wie vom Unternehmen/Käufer oder dessen Abholer besichtigt, und ohne jegliche Haftung durch den Auktionsverkäufer, Leasinggesellschaft, Insolvenzverwalter, Nachlassgericht oder Kapow Auktioner A/S.
Sollte das Auktionsobjekt nicht der Beschreibung in der Auktion entsprechen, ist es wichtig, dass das Unternehmen die Abholbestätigung nicht unterzeichnet und das Auktionsobjekt beim Verkäufer lässt. In diesem Fall ist Kapow Auktioner A/S umgehend zu kontaktieren.
Eine etwaige Haftung im Falle arglistigen Verhaltens oder wenn das Auktionsobjekt nicht der angegebenen Beschreibung entspricht, richtet sich ausschließlich gegen den Verkäufer und betrifft Kapow Auktioner A/S nicht.
Gewährleistung und Haftung können bei Auktionen aus Betriebsschließungen, Insolvenzen oder sonstigen Sammelauktionen abweichen.
Sofern der Auktionsverkäufer im Sinne des Kaufgesetzes als „gewerblicher Händler“ gilt, finden die allgemeinen Vorschriften des Kaufgesetzes zur Mängelhaftung Anwendung.
Abweichende Bedingungen werden jeweils in der Beschreibung des einzelnen Auktionsobjekts aufgeführt.
Kapow Auktioner A/S ist bemüht, etwaige Unstemmigkeiten zwischen Auktionsverkäufer und Auktionskäufer zu klären, um den Parteien ein positives Handelserlebnis über Kapow Auktioner A/S zu ermöglichen.

4. Gebotsabgabe, Zahlung und Vertragsverletzung
Jedes abgegebene Auktionsgebot ist bindend, sobald es bestätigt und auf der Auktionsplattform registriert ist. Dies gilt auch für Gebote unterhalb des Mindestpreises.
Beim Abgeben eines Gebots hat der Käufer zusätzlich die Möglichkeit, ein automatisches Höchstgebot festzulegen.
Das Gebot des Käufers wird automatisch um den jeweils geringstmöglichen Betrag erhöht, sobald ein anderer Käufer ein höheres Gebot abgibt – bis zu dem vom Käufer festgelegten Maximalbetrag.
Gibt es bei Auktionsende mehrere Käufer mit identischem Höchstgebot, gilt das zuerst abgegebene Gebot. Der auf der Plattform hinterlegte Maximalbetrag ist ausschließlich für die Auktionsplattform einsehbar.
Gebote auf eigene Auktionen sind unzulässig. Wird ein solches Verhalten festgestellt, wird die Auktion umgehend abgebrochen und das Kundenverhältnis beendet.
Alle Auktionen haben einen Mindest- bzw. Reservierungspreis. Liegt das Höchstgebot auf oder über diesem Preis, wird das Auktionsobjekt verkauft.
Liegt das Gebot unter dem Mindest-/Reservierungspreis, hat der Verkäufer 24 Stunden Zeit, der Auktionsplattform mitzuteilen, ob er das vom Käufer abgegebene Gebot akzeptieren möchte.
Die Auktionsplattform ist berechtigt, das Gebot des Käufers innerhalb von 48 Stunden anzunehmen – auch bei einem Gebot unter dem Mindest-/Reservierungspreis.
Ein Gebot, das weniger als 5 Minuten vor dem geplanten Auktionsende abgegeben wird, verlängert die Auktion automatisch um weitere 5 Minuten ab dem Zeitpunkt des letzten Gebots.
Sofortige Zahlung ist erforderlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Spätestens 24 Stunden nach Auktionsende erhält der Käufer eine Rechnung mit Zahlungsinformationen. Sobald die Zahlung registriert ist, wird dem Käufer und dem Verkäufer eine Abholbestätigung mit relevanten Kontaktdaten für die Abholung des Auktionsobjekts zugesandt.

5. Abholung
Der genaue Abholzeitpunkt für das Auktionsobjekt ist in der Abholbestätigung angegeben, die der Käufer nach Zahlungseingang erhält.
Holt der Käufer das Auktionsobjekt nicht innerhalb der in der Abholbestätigung genannten Frist ab, gilt dies als Vertragsverletzung.
Die Auktionsplattform ist in diesem Fall berechtigt, vom Auktionskäufer eine übliche Mietgebühr für den Zeitraum bis zur Abholung des Auktionsobjekts zu verlangen.
Wenn der Käufer das Auktionsobjekt nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der in der Abholbestätigung genannten Frist abholt, ist Kapow Auktioner A/S berechtigt, das Auktionsobjekt an Dritte zu verkaufen.
Der Käufer ist in diesem Fall zur Auszahlung des Reinerlöses berechtigt, nachdem die oben genannte Mietgebühr abgezogen wurde.
Das Risiko für das Auktionsobjekt geht mit Auktionsende auf den Käufer über, vgl. Punkt 9.

6. Vertragsverletzung
Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, gilt dies als wesentliche Vertragsverletzung, und der Auktionsvertrag gilt als aufgehoben.
Im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung ist Kapow Auktioner A/S berechtigt, den Auktionsvertrag gegenüber dem säumigen Käufer zu kündigen und das Auktionsobjekt dem zweithöchsten Bieter oder einem Dritten anzubieten.
Der vertragsbrüchige Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer und Kapow Auktioner A/S die Differenz zwischen dem ursprünglichen Gebot und dem erzielten Preis bei Veräußerung an den zweithöchsten Bieter oder an Dritte zuzüglich einer Gebühr in Höhe von 10 % zu erstatten.
Sollte der zweithöchste Bieter oder ein Dritter das Auktionsobjekt ablehnen und das Objekt erneut versteigert werden müssen, ist der vertragsbrüchige Käufer verpflichtet, alle damit verbundenen angemessenen Kosten gegenüber Kapow Auktioner A/S und dem Verkäufer zu tragen.
Gelingt es Kapow Auktioner A/S oder dem Verkäufer, das vom vertragsbrüchigen Käufer ersteigerte Objekt zu einem höheren Preis an Dritte zu veräußern, hat der vertragsbrüchige Käufer keinen Anspruch auf eine Anrechnung dieses Überschusses auf seine Verpflichtungen oder auf Auszahlung des Überschusses.
Stellt der Verkäufer das Auktionsobjekt nicht rechtzeitig zur Verfügung oder reagiert er nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der Frist auf eine schriftliche Anfrage von Kapow Auktioner A/S, gilt dies als wesentliche Vertragsverletzung, und der Auktionsvertrag gilt als aufgehoben.
Der vertragsbrüchige Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer und Kapow Auktioner A/S den entstandenen Schaden zu ersetzen, der dadurch entstanden ist, dass das Auktionsobjekt nicht übergeben bzw. geliefert wurde.
Kapow Auktioner A/S ist berechtigt, vertragsbrüchige Käufer oder Verkäufer von der Auktionsplattform auszuschließen. Sämtliche Daten werden gelöscht, und Kapow Auktioner A/S behält sich das Recht vor, dem ausgeschlossenen Käufer oder Verkäufer den Zugang zur Plattform über die von ihm genutzte IP-Adresse zu verweigern.

7. Finanzierung und Kosten
Allein der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass das Auktionsobjekt frei von Rechten Dritter und unbelastet ist. Jegliche Haftung hierfür liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs von Kapow Auktioner A/S.
Wenn der Käufer den Kauf finanzieren möchte, muss die Finanzierung spätestens zum Zeitpunkt des Auktionsschlusses geklärt sein.
Im Falle einer Vereinbarung, wonach der Käufer bestehende Belastungen im Zusammenhang mit dem Kauf übernimmt oder ablöst, ist der Verkäufer verpflichtet sicherzustellen, dass er vollständig von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber Dritten befreit wird und dass alle Rechte Dritter am Auktionsobjekt spätestens mit Abschluss des Auktionsvertrages erlöschen.
Jede Auktionsnummer ist mit einem Auktions- sowie einem Bearbeitungsgebühr belegt, welche vom Käufer zu tragen sind.
Diese Kosten sind im endgültigen Auktionspreis enthalten.
Verkäufern wird eine Auktionsgebühr auf den Gesamtgebotsbetrag auferlegt.
Informationen über Auktions- und Bearbeitungsgebühren sind auf der Website einsehbar.

8. Diebstahl oder Sabotage
Bei Feststellung eines Diebstahls, Diebstahlversuchs, von Sabotage oder Sabotageversuchen durch Kapow A/S erfolgt eine Anzeige bei der Polizei sowie ein Ausschluss von zukünftigen Geboten bei Kapow Auktioner A/S.

9. Gefahrenübergang
Das Risiko für das Auktionsobjekt geht mit dem Zeitpunkt des Auktionsschlusses auf den Käufer über.
Falls das Auktionsobjekt demontiert, abgebaut oder gesichert werden muss, geschieht dies auf Risiko und Kosten des Käufers.
Das Beladen erfolgt auf eigenes Risiko des Käufers. Kapow Auktioner A/S haftet nicht für Schäden an gekauften Waren oder anderen Gegenständen.
Kapow Auktioner A/S unterstützt das Beladen des Auktionsobjekts nach vorheriger Absprache mit dem Käufer – dies geschieht jedoch auf alleiniges Risiko des Käufers.

10. Änderungen der Bedingungen und des Katalogs sowie Vorbehalt von Fehlern
Kapow Auktioner A/S behält sich das Recht vor, Änderungen am Auktionskatalog vorzunehmen, einschließlich der Entfernung von Artikeln aus Auktionen.
Kapow Auktioner A/S behält sich Rechtschreibfehler, Tippfehler, fehlerhafte Abbildungen, falsche Angaben zu Menge, Maßen, Gewicht, Kapazität oder Mehrwertsteuerstatus vor.
Kapow Auktioner A/S haftet nicht für Systemfehler oder andere technische Umstände, die das Auktionssystem oder das Bieterverfahren beeinflussen können.
Treten technische Probleme beim Abschluss einer Auktion auf, ist Kapow Auktioner A/S berechtigt, die gesamte Auktion neu zu starten und sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut enden zu lassen – in der Regel zur gleichen Uhrzeit am folgenden Tag oder sobald die technischen Probleme behoben sind.
Alle aktiven Bieter werden schnellstmöglich per E-Mail benachrichtigt.

11. DAC7 – Meldung von Verkäufern
Die EU-Richtlinie DAC7 für digitale Plattformen verpflichtet Kapow Auktioner A/S zur Meldung von Informationen über Verkäufer an die Steuerbehörden.
Mehr Informationen finden Sie unter SKAT.DK – Prüfen Sie, ob Sie von der neuen Meldepflicht (DAC7) betroffen sind – skat.dk.
Die Vorschriften gelten nur für Verkäufer, die Maschinen und Objekte über Kapow Auktioner veräußern.
Verkäufer sind nur dann meldepflichtig, wenn sie mehr als 30 Objekte verkauft haben oder der Gesamtverkaufsbetrag 2.000 Euro überschreitet. Verkäufer in der Zielgruppe erhalten eine E-Mail von uns mit den erforderlichen Informationen zur Meldung.
Von der Meldung ausgenommen sind:
• Behörden
• Börsennotierte Unternehmen, deren Aktien regelmäßig an einem anerkannten Wertpapiermarkt gehandelt werden, oder Unternehmen, die mit einem solchen Unternehmen verbunden sind
• Verkäufer, die weniger als 30 Objekte verkauft oder insgesamt weniger als 2.000 Euro erzielt haben
Verkäufer müssen angeben, in welchem Land bzw. welchen Ländern sie steuerlich ansässig sind.
Die Meldung hat keinen Einfluss auf die Steuerzahlungen der Verkäufer.

Kapow Auktioner A/S meldet folgende Informationen über Verkäufer:
• Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr.)
• Steuerliche-Identifikationsnummer (IdNr.) bei Einzelunternehmen
• Wohnadresse des Verkäufers
• Geschäftsanschrift des Verkäufers (die Länder, in denen das Unternehmen tätig ist)
• Land bzw. Länder des steuerlichen Wohnsitzes des Verkäufers
• Anzahl der Transaktionen, die der Verkäufer im Laufe des Jahres durchgeführt hat
• Gesamthöhe der an den Verkäufer im Laufe des Jahres gezahlten Vergütung, einschließlich Mehrwertsteuer
• Etwaige Gebühren, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit diesen Transaktionen in Rechnung gestellt wurden

Der Verkäufer ist jederzeit verpflichtet, die oben genannten Informationen Kapow Auktioner A/S zur Verfügung zu stellen.
Kapow Auktioner A/S ist gesetzlich verpflichtet, diese Daten an die Steuerbehörden weiterzugeben.
Wir sind außerdem gesetzlich verpflichtet, Transaktionsdaten zu speichern, um die DAC7-Meldung korrekt durchführen zu können. Das bedeutet, dass wir bestimmte Daten auch dann speichern müssen, wenn das Verkäuferkonto bei Kapow Auktioner gelöscht wurde.

12. Mehrwertsteuer und Verkauf ins Ausland
Alle Gebote sowie Auktions- und Rechnungsgebühren verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Auf das Auktionsobjekt sowie auf Auktions- und Rechnungsgebühren wird die dänische Mehrwertsteuer erhoben, sofern das Auktionsobjekt nicht von der Mehrwertsteuer befreit ist.
Für Käufer mit Sitz innerhalb der EU wird die dänische Mehrwertsteuer auf das Auktionsobjekt, die Auktionsgebühr und die Rechnungsgebühr erhoben. Alle Rechnungen enthalten somit Mehrwertsteuer, jedoch kann Kapow Auktioner A/S die Mehrwertsteuer erstatten und eine Gutschrift ausstellen, sofern der Käufer einen ordnungsgemäßen Nachweis vorlegt, dass die Ware aus Dänemark exportiert wurde.
Zur Rückerstattung der gezahlten Mehrwertsteuer bitten wir um folgende Dokumentation:

Lösung 1:
• Unterzeichnetes CMR-Dokument (von Kapow, dem Spediteur und dem Käufer)
• Rechnung des Spediteurs über die Abholung der Ware
• Käufererklärung (wird zusammen mit unserer Rechnung versendet)
Oder Lösung 2:
• Unterzeichnetes CMR-Dokument (von Kapow, dem Spediteur und dem Käufer)
• Empfangsbestätigung vom Lager am Zielort, unterzeichnet vom Käufer/Lagerverwalter, die bestätigt, dass die Ware im Zielland angekommen ist
• Käufererklärung (wird zusammen mit unserer Rechnung versendet)

Die vollständige Dokumentation muss innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Verkaufsrechnung an [email protected] gesendet werden. Alle Unterlagen müssen gesammelt in einer einzigen E-Mail mit Angabe der Auktionsnummer im Betreff gesendet werden.
Erfolgt keine oder keine ausreichende Dokumentation innerhalb der Frist, kann Kapow A/S die dänische Mehrwertsteuer nicht zurückerstatten. In diesem Fall ist der Käufer selbst dafür verantwortlich, die Rückerstattung bei seiner nationalen Steuerbehörde zu beantragen.
Käufer mit Sitz außerhalb der EU können von der dänischen Mehrwertsteuer befreit werden, sofern dokumentiert wird, dass das Auktionsobjekt aus der EU ausgeführt wurde.
Der Käufer kann darauf verzichten, die Möglichkeit der Mehrwertsteuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, und stattdessen die dänische Mehrwertsteuer bezahlen. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, vor der Gebotsabgabe sicherzustellen, dass die angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gültig ist.
Kapow Auktioner A/S überprüft die Gültigkeit der USt-IdNr. über folgende Website:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/?locale=da

13. Kontaktinformationen
Kapow Auktioner A/S
Mads Eg Damgaards Vej 69
7400 Herning
Dänemark
USt-IdNr. (CVR Nr.): 43055046
Telefon: +45 70707480

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Auktionsbedingungen sind nach dänischem Recht zu entscheiden und ausschließlich vor dem Gericht in Herning zu verhandeln.

Haftungsausschluss zur Übersetzung:
Diese Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde aus der ursprünglichen dänischen Fassung übersetzt. Im Falle von Abweichungen oder Zweifeln hinsichtlich der Auslegung des Inhalts gilt ausschließlich die dänische Originalfassung.

Kapow Auktioner A/S
Mads Eg Damgaards Vej 69
7400 Herning

CVR 43055046



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